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Bestimmung
der steuerlich vorteilhaftesten
Investitionsweise in Spanien, bei Verwendung
der diesbezüglich günstigsten Investitionsvehikel
(Holdinggesellschaften, Investitionfonds oder
Investitiongesellschaften, stille Gesellschaften,
Personengesellschaften usw.), unter Berücksichtigung
der steuerlichen Implikationen der möglichen
zukünftigen Abwicklung dieser Investitionen.
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Betreuung
bei der Bestimmung der steuerlichen
Strategie des Mandanten, sowie steuerliche
Optimierung ihrer Vorgänge, Transaktionen
und Rechtsgeschäfte.
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Bearbeitung
und schriftliche oder mündliche
Beantwortung jeglicher im Bereich des Steuerrechts
anfallender Fragen.
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Erstellung
von Stellungnahmen in Bezug
auf die vom Mandanten erläuterten Sachverhalte.
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Steuerberatung
im Zusammenhang mit Fusionen, Abspaltungen,
Auflösungen, Neuerwerben und Übertragungen
von Unternehmen, Umstrukturierungen und generell
jeglicher anderer Transaktionen und Geschäfte,
die über den normalen Geschäftsablauf
des Mandanten hinausgehen.
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Beistand
und Vertretung des
Mandanten gegenüber der Steuer- und Finanzprüfung,
sowie Bearbeitung von Steuerverfahren, Klagen
und sonstigen Rechtsmitteln in allen Bereichen
und vor allen Instanzen.
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Betreuung
hinsichtlich der Bestimmung
der steuerlichen Strategie des Mandanten in
Bezug auf die Vergütung von Gesellschaftern,
Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern
oder Expatriates und Erstellung ihrer Einkommen-
und Vermögenssteuererklärungen.
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Steuerberatung
im Zusammenhang mit dem
Jahresabschluss, Bestimmung und Verbuchung
der Ertragsteuer.
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Vorbereitung
der jährlichen Ertragsteuererklärung
des Mandanten und Erstellung eines Berichtes
in diesem Zusammenhang, in dem die wichtigsten
formellen und materiellen Aspekte der Erklärung
erläutert werden.
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Beratung,
Durchsicht, oder, bei Bedarf,
Erstellung und Einreichung anderer Steuererklärungen
(z.B. Mehrwertsteuer, Einbehaltungen, Grunderwerb-
oder Kapitalsteuer, Erbschaftssteuer, Gemeindesteuern
u.s.w.).
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Vorbereitung,
Durchsicht und Einreichung bei
der Steuerverwaltung von Schriftsätzen
oder Anträgen wie, z. B, Vorsteuervergütungsanträge;
Rückerstattungsanträge nicht geschuldeter
Steuern; APAs; Anträge auf Anwendung
von Sonderregeln. Fiskalvertretung in diesem
Zusammenhang.
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Bekanntgabe
neuer Normen, Verwaltungsbeschlüsse
oder Gerichtsentscheidungen, die für
den Mandanten von spezifischem Interesse sind.
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